Entsorgungsrichtlinien

Entsorgung von elektrischen und elektronischen W&H-Produkten / Sammlung von Elektro-Altgeräten

Um die Abfallmenge von elektrischen und elektronischen Altgeräten europaweit zu reduzieren und wieder verwendbare Bestandteile zu sammeln und zu recyceln, hat die EU die Richtlinie 2002/96/EC erlassen.

EU-Richtlinie 2002/96/EC zur Entsorgung von elektrischen und elektronischen Geräten

Ziel dieser Richtlinie ist, verbrauchte elektrische und elektronische Produkte zukünftig nicht mehr mit gewöhnlichem Haushaltsabfall zu vermischen. Sie sollen einer ordnungsgemäßen Behandlung, Rückgewinnung und Recycling bei den entsprechenden Sammelstellen zugeführt werden.

Die Richtlinie gilt für sämtliche privat und gewerblich genutzte Elektro- und Elektronikgeräte. Sie ist seit
13. August 2005 europaweit in Kraft.
In einzelnen Staaten der Europäischen Union kann es nationale Sonderbestimmungen geben.

Kennzeichnung für elektrische und elektronische W&H Produkte

Alle W&H Geräte sind mit dem Symbol der durchgestrichenen Abfalltonne mit Balken nach EN 50419 gekennzeichnet (siehe Abbildung).

Dieses Symbol befindet sich auf dem Typenschild an der Geräterückseite. Bei Produkten, die durch ihre geringe Größe (zum Beispiel Synea EM) die normgerechte Kennzeichnung nicht zulassen, wird es auf dem Strichcode-Etikett dargestellt.

Hinweis zur Sammlung

Bitte beachten Sie, dass die ordnungsgemäße Entsorgung des Produktes dem Umweltschutz dient. Dadurch werden mögliche schädliche Auswirkungen auf Mensch und Umgebung, die durch eine unsachgemäße Handhabung von Abfall entstehen könnten, verhindert.

In einigen europäischen Ländern kann das Elektro-Altgerät beim Kauf eines entsprechenden Neuproduktes bei Ihrem örtlichen Depot abgeben werden.
Nähere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Depot oder bei Ihrer nationalen W&H Niederlassung.